Idealerweise senden Sie mir einen Scan des zu übersetzenden Dokuments (Urkunden, Zeugnisse, Urteile, etc.) via E-Mail oder Fax. Sie erhalten dann ein maßgeschneidertes, individuelles Angebot.
Personenstandsurkunden, wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen, Vaterschaftsnachweise oder Namensänderungsurkunden sowie Zeugnisse aller Art, wie z. B. Schulzeugnisse, Berufsschulzeugnisse, Abiturzeugnisse bzw. Reifezeugnisse, Hochschulzeugnisse, Prüfungszeugnisse, Staatsexamen, Diplome, Promotionsurkunden, Weiterbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse und Referenzschreiben oder Firmenunterlagen, wie Handelsregisterauszüge, Gesellschaftssatzungen, Finanzberichte, Unterlagen für Firmengründungen, Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen, Rechnungen, Versicherungspolicen, Zollbescheinigungen, Arbeitsverträge, Geschäftsbriefe oder Vollmachten oder auch gerichtliche Dokumente, wie z. B. notarielle Urkunden, Anwaltsschreiben, Gerichtsurteile zu laufenden Verfahren und Prozessen, Urteile zum Versorgungsausgleich, zu Rentenansprüchen oder Unterhaltsforderungen können Sie auch bequem aus dem In- und Ausland per Post (bitte Einwurfeinschreiben) zur Übersetzung an mich senden.
Bei Versand von Originaldokumenten an mich erhalten Sie diese zusammen mit den (beglaubigten) Übersetzungen zuverlässig per Einwurfeinschreiben wieder zurück. Mein Rückversand an Sie ist selbstverständlich kostenfrei (innerhalb Deutschlands).
Setzen Sie auf Fachkompetenz, Sprachgefühl und eine ausführliche persönliche Beratung.
Qualität wird großgeschrieben
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) ist der bekannteste deutsche Berufsverband für Dolmetscher und Übersetzer. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle Mitglieder mussten vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Eignung für den Beruf erbringen. Die BDÜ-Mitgliedschaft gilt folglich als Qualitätssiegel, denn die Berufsbezeichnung des Übersetzers an sich ist nicht geschützt.
Ob Sie alternativ aus Amberg, Auerbach, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Eschenbach, Fürth, Grafenwöhr, Hof/Saale, Kulmbach, Marktredwitz, Nürnberg, Pegnitz, Rehau, Selb, Sulzbach-Rosenberg, Schwandorf, Tirschenreuth, Vilseck, Weiden, usw. oder einer anderen Stadt oder gar aus dem Ausland kommen – als staatlich geprüfte Übersetzerin für die englische Sprache, am Landgericht Bayreuth öffentlich bestellt und beeidigt, bin ich für Sie da und stehe Ihnen mit meiner Erfahrung und Expertise zur Seite.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Auswahl der für Ihren Zweck erforderlichen Dokumente und bei der Umsetzung Ihres Übersetzungsprojekts.
Anders als bei Übersetzungsagenturen profitieren Sie hier von einer persönlichen und dauerhaften Ansprechpartnerin für Ihre Übersetzungsarbeiten.