Beglaubigte Übersetzungen

Claudia Mark – Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen und Dokumenten mit Unterschrift und Stempel.

Mit Brief und Siegel – für die offiziellen Seiten im Leben.

Privatpersonen

Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen, Vaterschaftsnachweise oder Namensänderungsurkunden.
Zeugnisse wie Schulzeugnisse, Berufsschulzeugnisse, Abiturzeugnisse bzw. Reifezeugnisse, Hochschulzeugnisse, Prüfungszeugnisse, Staatsexamen, Diplome, Promotionsurkunden, Weiterbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse und Referenzschreiben. Führerscheine, um im Ausland ein Auto mieten zu können, Führungszeugnisse, Testamente, ärztliche und medizinische Atteste oder Gutachten.

 

Unternehmen

Firmenunterlagen wie Handelsregisterauszüge, Gesellschaftssatzungen, Finanzberichte, Unterlagen für Firmengründungen, Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen, Rechnungen, Versicherungspolicen, Zollbescheinigungen, Arbeitsverträge, Geschäftsbriefe oder Vollmachten.

 

Rechtsanwälte und Notare

Gerichtliche Dokumente wie notarielle Urkunden, Anwaltschreiben, Gerichtsurteile zu laufenden Verfahren und Prozessen, Urteile zum Versorgungsausgleich, zu Rentenansprüchen oder Unterhaltsforderungen.

Mit meiner Unterschrift und meinem Stempel beglaubige ich, dass Ihre Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde und dass diese mit dem Original übereinstimmt.

 

Apostille – Überbeglaubigung

Verschiedene, für das Ausland bestimmte Dokumente erfordern eine Apostille (auch Überbeglaubigung genannt), die durch das für den Übersetzer zuständige Landgericht ergeht.Mit einer Apostille bestätigt der Präsident des verantwortlichen Landgerichts die Echtheit der Unterschrift des beeidigten Übersetzers.

Gerne berate ich Sie, die Apostille durch das Landgericht Bayreuth hole ich selbstverständlich für Sie ein. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amts.

 

Setzen Sie auf Fachkompetenz, Sprachgefühl und eine ausführliche individuelle Beratung.

Idealerweise senden Sie mir das zu übersetzende Dokument via E-Mail oder via Fax. Sie bekommen dann ein maßgeschneidertes, individuelles Angebot.

 

Persönlich für Sie da

Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und Expertise zur Seite, um Sie bei der Auswahl der wichtigen Dokumente und der Umsetzung Ihres Übersetzungsprojekts zu unterstützen. Anders als bei Übersetzungsagenturen profitieren Sie hier von einem persönlichen und dauerhaften Ansprechpartner für Ihre Übersetzungsarbeiten.

Qualität wird großgeschrieben


Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) ist der bekannteste deutsche Berufsverband für Dolmetscher und Übersetzer. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle Mitglieder mussten vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Eignung für den Beruf erbringen. Die BDÜ-Mitgliedschaft gilt folglich als Qualitätssiegel, denn die Berufsbezeichnung des Übersetzers an sich ist nicht geschützt.